Zur Ausübung vieler Berufe oder Tätigkeiten muss das hierfür ausreichende Sehvermögen durch einen Facharzt für Augenheilkunde beurteilt werden. Im Sozialrecht müssen beispielsweise auch Sehminderungen begutachtet werden. Ein Gutachten ist dabei das begründete Urteil eines Sachverständigen.
In meiner Praxis begutachte oder berate ich neutral und sachgerecht in allen augenärztlichen Fragen zu den Themen: